Digitales Wasserbuch




Derzeit erfolgt die Prüfung der bisherigen Informationsbereitstellung des Digitalen Wasserbuchs in Form der Internetpräsenz unter dem Aspekt der Erfüllung der Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im Ergebnis der Prüfung ist zu entscheiden, ob und wenn ja in welcher Form dieses Informationsangebot weiter aufrecht erhalten werden kann.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass das Digitale Wasserbuch ein reines Informationsmedium für die Öffentlichkeit zu den gemäß § 88 Abs. 2 Sächsisches Wassergesetz eintragungspflichtigen Rechtsverhältnissen darstellt. Die Eintragungen in das Wasserbuch besitzen keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung, sodass diese für den Bestand und Nachweis von Rechtsverhältnissen nicht maßgebend sind.

Auskünfte zu bestehenden wasserrechtlichen Bescheiden werden bei Vorliegen eines berechtigten Interesses durch die jeweils zuständige Wasserbehörde erteilt. Die bei den zuständigen Wasserbehörden vorliegenden originären Urkunden (wasserrechtlichen Bescheide) beinhalten die vollumfassenden Informationen zum rechtlichen Tatbestand. “